AKTUELLE  NACHRICHTEN

Allgemeine Jagdruhe bis 16. April.

Es herrscht wieder die allgemeine Jagdruhe  bis zum 16.4.23, auf welche direkt die Schonzeit ( wegen der Brut- und Setzzeit) für jagdbare Wildtiere folgt.

In dieser Zeit ist die Jagd für uns im Normalfall nicht möglich. Für verletzte und kranke Wildtiere stehen wir selbstverständlich weiterhin zur Verfügung.

Auch Vergrämungen sind unter Umständen möglich. Lassen Sie sich unverbindlich beraten.


PROJEKT "ZOWIAC" der Universität Frankfurt mit ersten Ergebnissen zu übertragbaren Krankheiten und Einfluss des Waschbären auf die Umwelt online !

Zur Website des Projektes:  https://zowiac.eu/
Zum Webcast der Akademie des Jagdverbandes:   https://akademie.jagdverband.we-bcast.de/videos/


Wir freuen uns sehr, im September 2022 von der Unteren Jagdbehörde des Landkreises unseren Ausweis als "Anerkannte Stadtjäger nach           § 13a JWMG - BW" erhalten zu haben!

Wir werden nun unsere Einsetzung als Stadtjäger in den Städten und Gemeinden des Landkreises anstreben, um den Bürgern die Diensteistungen des Stadtjägers einfacher und günstiger anbieten zu können.    Der Wegfall der bisher notwendigen, kostenpflichtigen Genehmigung zur Bejagung von Wildtieren im befriedeten Bezirk kann dann entfallen. Zudem  hilft es uns, unsere Verwaltung stark zu verschlanken und uns um die wesentlichen Dinge zu kümmern.

 Ausserdem wird endlich vollständige  Rechtssicherheit bei unseren Einsätzen für den Tierschutz auf öffentlichem Grund erreicht. Dies ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, für mehr Tierschutz und weniger Leiden von kranken und verletzten Wildtieren, die uns von Bürgern gemeldet werden.


Am 25.11.2022 wurde von Sarah Schweizer, jagdpolitische Sprecherin der CDU im Landtag Baden- Württemberg folgende Pressemitteilung veröffentlicht: 

Pressemitteilung vom 25.11.2022  / von Sarah Schweizer, MDL 

 
Neues Modellprojekt des Landes soll Waschbär-Management im Kreis Göppingen erproben

Zu unseren heimischen Wildarten gesellen sich in der jüngeren Vergangenheit immer mehr gebietsfremde Arten. Diese sogenannten Neozoen, zu denen neben Mink und Nilgans auch der Waschbär zählt, haben teilweise erhebliche Auswirkungen auf unsere Ökosysteme. Insbesondere der Waschbär breitet sich in Baden-Württemberg zunehmend aus; mit vielerorts gravierenden Folgen für zahlreiche heimische Tiere. Aber auch in der Landwirtschaft oder an Gebäuden kann der Waschbär beträchtliche Schäden verursachen. Der aktuelle Wildtierbericht des Landes verdeutlicht ein exponentielles Wachstum der erlegten Waschbären um fast 3000% in den letzten 16 Jahren. Alleine von 2020 auf 2021 konnte ein Anstieg um nahezu 30% festgestellt werden.
( Weiterlesen im untenstehenden Link ) 




20.11.2022

Winterruhe bei Waschbären !


Im Spätherbst begeben sich Waschbären in der Regel in ihre Winterruhephase. Sie machen keinen echten Winterschlaf, jedoch ist ihre Aktivität, besonders bei Schneelage stark eingeschränkt.  Bei großer Kälte schlafen sie, zwischendurch werden sie aber öfters wach, nehmen Nahrung zu sich und setzen Kot und Urin ab.
Durch diese seltenen Aktivitätsphasen wird es im Dezember, Januar und Februar zunehmend schwierig, im Freien lebende Waschbären in Lebendfallen zu fangen.
Wir empfehlen unseren Kunden daher, vor einem Antrag auf Fanggenehmigung genau zu prüfen, ob sich die Tiere regelmäßig aktiv verhalten und ob eine realistische Chance auf einen Fang besteht.
Halten sich die Tiere in beheizten Gebäuden auf und machen dort Schaden, ist ein Fangversuch sinnvoll, sind die Tiere nicht merklich aktiv, macht es wenig Sinn, einen Fangversuch zu unternehmen.
Unter 10° C Aussentemperatur ist der Fang bei im Freien aufgestellten Fallen schwierig, bei Schnee und Frost fast aussichtslos. Wir können daher Fangversuche unter diesen Bedingungen nicht empfehlen.

Am 1.7. startet die Jagdzeit auf Waschbären und andere Neozoen

(neu eingewanderte Tierarten).

Wir können wieder Aufträge zur Entnahme von Waschbären annehmen.  Bitte beachten Sie, das die Beantragung der Genehmigung einige Tage in Anspruch nehmen kann und wir mit unserer Anzahl an Fallen beschränkt sind. Es kann zu Wartezeiten in der Bearbeitung Ihres Auftrages kommen.

 

In der Zeit vom 15.2.- 1.7. des Jahres herrscht gesetzliche Schonzeit  in Baden-Württemberg.

Daher können wir zur Zeit keine Bejagungsaufträge annehmen.

In der Zeit vom 16.4.-1.7. gilt die allgemeine  Schonzeit ( Muttertierschutz)  für z.B. Waschbären. (Zeiten sind je nach Tierart abweichend.) Daher ist die Möglichkeit der Durchführung von Maßnahmen gegen Wildtiere im Siedlungsraum sehr eingeschränkt.

Die Entnahme (Jagd) von Jungtieren von Neozoen ( Waschbär, Nutria, Nilgans, Mink etc.) ist mit Sondergenehmigung möglich.

Wir bitten um Verständnis!


Am 5. April 2022 waren wir eingeladen zu einem Gespräch mit Herrn Klaus Hoher, MdL,

 jagdpolitischer Sprecher der FDP / DVP Fraktion im Landtag Baden- Württemberg.

Es wurde ein Bericht veröffentlich den Sie hier finden :

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Am 18.2.2022 wurde von Sarah Schweizer, jagdpolitische Sprecherin der CDU im Landtag Baden- Württemberg folgende Pressemitteilung veröffentlicht: 

 



Wir wünschen allen Besuchern ein gutes Neues Jahr!

Gleich zu Beginn ein Dauerbrennerthema

Wichtige Tipps und Infos zum Thema Wildunfall! Gut zusammengefasst.

https://www.daparto.de/info/wildunfall/

• Begünstigende Faktoren für einen Wildunfall

• Vorsichtsmaßnahmen zur Vermeidung eines Wildunfalls

• Verhalten bei Wild auf der Straße

• Verhalten nach einem Wildunfall

• Häufige Schäden nach einem Wildunfall

• Kostenübernahme der Versicherung




Ältere Meldungen:


01.12.2021

Im Spätherbst begeben sich Waschbären in der Regel in ihre Winterruhephase. Sie machen keinen echten Winterschlaf, jedoch ist ihre Aktivität, besonders bei Schneelage stark eingeschränkt.  Bei großer Kälte schlafen sie, zwischendurch werden sie aber öfters wach, nehmen Nahrung zu sich und setzen Kot und Urin ab.

Durch diese seltenen Aktivitätsphasen wird es im Dezember, Januar und Februar zunehmend schwierig, im Freien lebende Waschbären in Lebendfallen zu fangen.

Wir empfehlen unseren Kunden daher, vor einem Antrag auf Fanggenehmigung genau zu prüfen, ob sich die Tiere regelmäßig aktiv verhalten und ob eine realistische Chance auf einen Fang besteht.

Halten sich die Tiere in beheizten Gebäuden auf und machen dort Schaden, ist ein Fangversuch sinnvoll, sind die Tiere nicht merklich aktiv, macht es wenig Sinn, einen Fangversuch zu unternehmen.

Unter 10° C Aussentemperatur ist der Fang bei im Freien aufgestellten Fallen schwierig, bei Schnee und Frost fast aussichtslos. Wir können daher Fangversuche unter diesen Bedingungen nicht empfehlen.

Pfeffer & Frey GbR
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